Soziale Dienste für europäische Einwohner

Soziale Dienste

Die angebotenen sozialen Dienste sind allgemein und für alle in der Gemeinde ansässigen Bürger zugänglich und dienen hauptsächlich einer Verbesserung des Gemeinwohls.

Wer kann die sozialen Dienste in Anspruch nehmen?

Im Grunde können die sozialen Dienste von allen in der Gemeinde ansässigen und bedürftigen Personen in Anspruch genommen werden, wobei vorrangig die folgenden Personen in den Genuss der Leistungen kommen:

  • Personen mit einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung oder einer eingeschränkten Sinneswahrnehmung;
  • Familien mit Integrationsschwierigkeiten aufgrund von psychischen oder chronischen Krankheiten;
  • Personen mit Schwierigkeiten bei der Integration in die Gesellschaft aufgrund von prekären Arbeitsbedingungen, Arbeitslosigkeit oder Armut;
  • Personen in einer Notlage in Verbindung mit einem Wohnungsmangel;
  • Verletzlichkeit, Risiko oder Schutzlosigkeit älterer Personen, Kinder und Jugendlicher;
  • Gewalt sowie die diversen Formen von Gewalt in der Familie;
  • Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, des Herkunftslandes, wegen einer Behinderung, Krankheit, der ethnischen Zugehörigkeit, Kultur oder Religion oder aus einem anderen Grund;
  • Personen mit Schwierigkeiten bei der familiären Integration oder Integration in die Gemeinschaft, die auf eine Sucht oder eine andere Form der Abhängigkeit zurückzuführen sind;
  • Soziale Isolation, Ausgrenzung und Verwundbarkeit;
  • Probleme des Zusammenlebens und des sozialen Zusammenhalts;
  • Soziale Notfälle.

Die Dienstleistungen und unterstützenden Maßnahmen werden von einem Team aus multidisziplinären Fachkräften in den folgenden Bereichen erbracht:

Was wird angeboten?

Über die sozialen Dienste der Gemeinde wird Hilfe und Unterstützung in den folgenden Bereichen angeboten:

  • Risikosituationen und persönliche, familiäre und gemeinschaftliche Notlagen in der Gemeinde erkennen;
  • Notlagen bewerten und eine soziale Diagnose aus interdisziplinärer Sicht auf Ersuchen der betroffenen Person oder ihres familiären bzw. sozialen Umfelds oder auf Ersuchen einer anderen öffentlichen Einrichtung der sozialen Dienste stellen;
  • Auskünfte, Unterstützung und Beratung für Personen im Zusammenhang mit Rechten und sozialen Mitteln und ferner zu den sozialen Maßnahmen, auf die sie mitunter Anspruch haben, bieten;
  • Einen gemeinsamen Interventionsplan zur Behandlung der festgestellten Notlagen ausarbeiten und die diesbezüglich gemachten Fortschritte regelmäßig bewerten;
  • Präventive, soziale und andere bei sozialen Notlagen notwendige Maßnahmen setzen und diese bewerten;
  • Bei Familien und Lebensgemeinschaften in einer sozialen Notlage, insbesondere, wenn minderjährige Kinder davon betroffen sind, eingreifen;
  • Ein auf den Einzelnen abgestimmtes Programm zur Behandlung der Abhängigkeit und zur Förderung der persönlichen Eigenständigkeit vorschlagen und erstellen, außer in den Fällen, in denen die Person dauerhaft in eine staatliche Einrichtung eingewiesen ist. Im letztgenannten Fall arbeiten Mitarbeiter des Sozialdiensts des staatlichen Zentrums ein entsprechendes Programm aus.
  • Das auf den Einzelnen abgestimmte Programm zur Behandlung der Abhängigkeit und zur Förderung der persönlichen Eigenständigkeit gegebenenfalls überarbeiten;
  • Gemeinschaftsprojekte und bereichsübergreifende Programme veranlassen und fördern, welche insbesondere die Integration und soziale Partizipation von Personen, Familien, Wohn- und Risikogruppen zum Ziel haben;
  • Die aktive Mitwirkung der Bürger durch sozialpädagogische Strategien fördern, was zu mehr Solidarität und einer verstärkten organisierten sozialen Kooperation führt;
  • Häusliche Hilfsdienste, nicht häusliche Hilfsdienste und Hilfe für Familien in Absprache mit häuslichen Pflegediensten anbieten;
  • Soziopädagogische Interventionsdienste für Kinder und Jugendliche anbieten;
  • Personen über den Zugang zu besonderen sozialen Diensten, wie Kindergärten und solche technologischer oder wohnungsbezogener Art, zu beraten;
  • Die Bildung, Beschäftigung und Maßnahmen zur sozialen Integration fördern;
  • Soziale Notdienste verwalten;
  • Protokolle für die Identifikation, Prävention und Betreuung von Missbrauchsfällen in den am meisten gefährdeten Gruppen umsetzen;
  • Formalitäten für finanzielle Leistungen auf Gemeindeebene und für sonstige Leistungen, für die die Gemeinde zuständig ist, erledigen;
  • Mit den spezialisierten sozialen Diensten, den Fachkräften anderer Sozialfürsorgesysteme sowie mit involvierten Unternehmen und Vereinigungen abgestimmt vorgehen.

Anlaufstellen

Betreuungsstelle von Santa Eulària des Riu:  c/ Cesar Puget Riquer 15. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 14:30 Uhr
Betreuungsstelle von Sant Carles de Peralta C/ Oliveres de Peralta ohne Nummer. Öffnungszeiten: freitags von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Betreuungsstelle von Santa Gertrudis de Fruitera: C/ Venda des Poble ohne Nummer, Mehrzweckgebäude (Edificio Polivalente). Öffnungszeiten: jeden zweiten Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Betreuungsstelle von Jesús C/ Avestruz ohne Nummer, Mehrzweckgebäude (Edificio Polivalente), 07819 Jesús. Öffnungszeiten: jeden zweiten Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Betreuungsstelle von Puig den Valls C/ Es Viver ohne Nummer, Kulturzentrum (Edificio del Centro Cultural). Öffnungszeiten: montags von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr

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