Kommunaler Registerdienst

Meldeamt der Gemeinde

Beim Melderegister der Gemeinde handelt es sich um eine Liste aller Personen, die in einer bestimmten Stadt und in diesem Fall in der Gemeinde von Santa Eulària des Riu leben. Offiziell sind alle Bürger in Spanien gesetzlich dazu verpflichtet, sich in das Melderegister einzutragen. Trotzdem kommen viele dieser Pflicht nicht nach. Die gegenüber dem Register gemachten Angaben sind vertraulich und werden durch die Datenschutzgesetze geschützt.

Welche Vorteile sind mit einer Eintragung in das Melderegister verbunden?

Die Gemeinde passt die öffentlichen Leistungen an die Anzahl von Einwohnern in der Gemeinde an, weswegen die Kenntnis der Anzahl von Einwohnern in Santa Eulària des Riu es erlaubt, die gesundheitliche Versorgung in Ärztezentren zu verbessern sowie die Anzahl von Ärzten, Polizisten, Feuerwehrleuten, Schulen etc. anzugleichen.

Außerdem haben die gemeldeten Einwohner Anspruch auf Sozialleistungen und Zugang zu den sozialen Diensten: Die ins Melderegister eingetragenen Einwohner können häufig an Kursen teilnehmen und erhalten Preisnachlässe bei diversen Freizeitangeboten und kulturellen Veranstaltungen, die von der Gemeinde organisiert werden.

Preisnachlässe bei Reisen: Einwohner der Balearen im Besitz einer Wohnsitzbescheinigung erhalten Flugtickets und Fährtickets zwischen den spanischen Inseln und dem Festland vergünstigt.

Stimmrecht: Um bei Gemeinde- und Europawahlen seine Stimme abgeben zu können, ist der erste Schritt die Eintragung ins Melderegister. Daraufhin muss die betroffene Person beim zuständigen Meldeamt um Aufnahme in die Wählerliste ersuchen.

Alltagsformalitäten: Die Meldebescheinigung ist der offizielle Nachweis ihrer Wohnadresse, den Sie bei fast allen Verwaltungsformalitäten beibringen müssen: Anmeldung für die Inanspruchnahme des Gesundheitsdiensts, die Fahrzeugzulassung, Formalitäten gegenüber dem Verkehrsministerium oder die Anmeldung der Kinder in der Schule etc.

Welche Dokumente muss ich für die Eintragung in das Melderegister der Gemeinde vorlegen?

  • Identifikationsnummer für Ausländer (NIE) im Original und als Fotokopie;
  • Wohnsitznachweis (wie Eigentumsurkunde, Mietvertrag etc.);
  • Wenn Ihnen keine Wohnung gehört oder Sie keine Wohnung gemietet haben, müssen Sie im Beisein des Eigentümers der Wohnung vorstellig werden, damit er das Anmeldeformular unterschreibt, das die Anmeldung unter seiner Wohnadresse erlaubt.
  • Alle Familienmitglieder über 18 Jahre müssen das Anmeldeformular persönlich unterschreiben. Für minderjährige Kinder ist das Familienstammbuch (Libro de Familia), die Geburtsurkunde (ins Spanische übersetzt) oder die Identifikationsnummer für Ausländer (NIE) beizubringen. Die Anmeldung kann von den Eltern unterschrieben werden.

Meldeämter

Santa Eulària

Calle Mariano Riquer Wallis 9 (Edificio Xuquer, Erdgeschoss)

Tel.: +34 971332800 Durchwahl: 422 Fax: +34 971040222

Puig den Valls

Kulturzentrum (Centro Cultural) in Calle Viver, 6

Tel.: +34 971190729

Jesus

Calle Faisán 10

Tel.: +34 971310406

Bitte teilen Sie dem Meldeamt alle 5 Jahre mit, ob Sie weiterhin in der Gemeinde ansässig sind. Es ist sehr wichtig, dass Sie bei Umzug aus Spanien in ein anderes Land das Meldeamt aufsuchen, um Ihren Wohnsitz abzumelden. Bitte vergessen Sie nicht, jedes Mal bei Umzug in eine neue Gemeinde dem Meldeamt Bescheid zu geben und sich umzumelden.

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